Intensivpflege
Intensivpflege wird benötigt, wenn Patienten in ihren Körperfunktionen intensiv überwacht oder unterstützt werden müssen. Wir bieten diese Leistung zuhause an, damit die Patienten möglichst selbstbestimmt und in den eigene vier Wänden leben können.
Was ist die 1:1 Intensivpflege?
Die ambulante Intensivpflege dient der Pflege von Menschen mit schwerwiegenden und oder lebensbedrohlichen Erkrankungen außerhalb einer Klinik. Diese Patienten werden entweder zu Hause, in einer betreuten Wohngemeinschaft oder in einer stationären Pflegeeinrichtung betreut. Diese Möglichkeit der Intensivpflege folgt dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ und bietet eine Alternative zur stationären Behandlung. Die Pflege wird von examinierten Pflegefachkräften übernommen, die über eine zusätzliche Intensivpflege-Ausbildung verfügen. Die Pflege ist rund um die Uhr verfügbar, um jederzeit handeln zu können und das Wohlergehen des Pflegebedürftigen sicherzustellen.
Diese Form der Pflege wird auch als „Beatmungspflege“ oder „24-Stunden-Pflege“ bezeichnet. Jedoch ist zu beachten, dass der Begriff „24-Stunden-Pflege“ heutzutage oft fälschlicherweise mit der 24-Stunden-Betreuung durch ausländische Kräfte in Verbindung gebracht wird anstatt mit der ambulanten Intensivpflege.
Was sind die Aufgaben?
Aufgabe des Intensivpflegedienstes ist es, Tag und Nacht die medizinische Überwachung zu gewährleisten. Bei Pflegebedürftigen kann es schnell zu gefährlichen oder gar lebensbedrohlichen Situationen kommen. Daher müssen die Fachkräfte in der Lage sein, schnell und effektiv auf jede Situation zu reagieren und ihren Patienten schnell zu helfen.
Unser Personal im Intensivpflegedienst ist auf die besondere Versorgung von Intensiv- und Beatmungspatienten spezialisiert. Diese Spezialisierung unterscheidet einen Intensivpflegedienst von einem ambulanten Pflegedienst. Unsere Intensivpflegekräfte verfügen über eine dreijährige Grundausbildung, die durch jährliche Fortbildungen und Zusatzqualifikationen ergänzt wird. Damit stellen wir sicher, dass die Pflegebedürftigen bestmöglich versorgt werden.
Zusätzlich zur Grundpflege umfasst das Aufgabengebiet eines Intensivpflegedienstes auch spezielle Leistungen, wie beispielsweise:
Überwachung und Durchführung
Überwachung und Durchführung
Überwachung und Durchführung
Intensivpflegekräfte übernehmen die Dialyse, Schmerztherapie und Analgosedierung, sowie die Bedienung medizinischer Analyse- und Überwachungsgeräte. Bei Diagnosen wie ALS, Tumorerkrankungen oder Hirnschäden sind speziell geschulte Intensivpflegekräfte unbedingt notwendig, um eine ganzheitliche Versorgung Ihres Angehörigen sicherzustellen..
Absaugen von Tracheakanülen
Absaugen von Trachealkanülen
Absaugen von Trachealkanülen
Bei ineffizientem Hustenmechanismus, nicht ausreichender Schluckfähigkeit oder chronischer Atemnot wird eine Trachealkanüle gesetzt. Diese muss mehrmals täglich abgesaugt und gepflegt werden, um Infektionen und Schäden an der Haut vorzubeugen. Dabei muss eine sterile Umgebung herrschen. Die Intensivpflegekraft ist für den Umgang mit Trachealkanülen geschult.
Außerklinische Heimbeatmung
Außerklinische Heimbeatmung
Die Heimbeatmung ist wichtiger Bestandteil der außerklinischen Intensivpflege. Beatmungspflege erfolgt über eine Kehlkopfmaske (Larynxmaske), eine Trachealkanüle oder einem Beatmungstubus (Endotrachealtubus). Nicht-invasive Beatmung wird mithilfe einer Nasen- oder Gesichtsmaske durchgeführt. Die Trachealkanüle ist die am weitesten verbreitete Form der Heimbeatmung in der Intensivpflege.
Das Modell Intensivpflege zuhause
Bei der Intensivpflege zu Hause ist eine Pflegefachkraft für einen Patienten zuständig, daher wird sie auch als 1 zu 1 Intensivpflege bezeichnet. Pflege und Betreuung werden zu jeder Zeit mit Fachärzten und Angehörigen abgestimmt und erfolgen durch examinierte Fachkräfte.
Das 1:1 Verhältnis schafft Vertrauen zwischen Pflegekraft und Patient, aber auch zwischen Pflegekraft und Angehörigen. Das ist eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Intensivpflege in den eigenen vier Wänden. Die Pflege und die Betreuung erfolgen immer in einer engen Zusammenarbeit mit Fachärzten Ihres Angehörigen. Dadurch ist die klare Kommunikationsstruktur zwischen Ihnen als Angehörigen, den Intensivpflegefachkräften und den Ärzten gesichert und Sie sind zu jedem Zeitpunkt involviert und informiert.
Wer trägt die Kosten?
Grundsätzlich muss in der ambulanten Intensivpflege zwischen den Kosten für die Grund- und Behandlungspflege und den Kosten der hauswirtschaftlichen Versorgung unterschieden werden. Neben dem Eigenanteil übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Behandlungspflege, wenn diese ärztlich verschrieben wurde. Die Behandlungspflege umfasst die Pflege, Überwachung und Versorgung durch den Intensivpflegedienst.
Die Pflege- und Krankenkassen sind zu unterschiedlichen Teilen für die Kostenübernahme der Intensivpflege zuständig. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlungspflege für bis zu ca. 21 Stunden pro Tag. Die restlichen Stunden werden durch die Pflegekasse finanziert. Die Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst wird über die sogenannten Pflegesachleistungen finanziert. Hierzu benötigt Ihr Angehöriger einen Pflegegrad.