Der Pflegedienst
Ihres Vertrauens
24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr und das stets bei Ihnen zuhause.Wir bieten Ihnen die Unterstützung, die zu Ihnen passt und der Sie vertrauen können.
Rund um die Uhr
Wir sind 24/7 für Sie da, in Reutlingen, Tübingen Stuttgart und Umgebung
Bei Ihnen zu Hause
Wir bieten Ihnen Intensivpflege, Hauswirtschaftliche Betreuung sowie Pflegeberatungen. Und das bei Ihnen zuhause.
Professionell
Wir arbeiten nur mit qualifizierten Kräften, egal ob in der Intensivpflege, der Beratung oder der Hauswirtschaft.
Pflege & Aufklärung
Wir wollen eine Gesellschaft schaffen, in der Gesundheit und Wohlbefinden für alle Menschen im Mittelpunkt stehen. Deshalb ermöglichen wir unseren Patienten erstklassige medizinische Versorgung durch unsere aufmerksame, individuelle Betreuung und Aufklärung – und damit ein besseres Leben.Damit unsere Arbeit stets auf höchstem Niveau ist, bilden wir uns stetig weiter.
Pflege
Unser Team besteht aus erfahrenen und hochqualifizierten Pflegekräften, die stets das Wohl und die Bedürfnisse unserer Patienten im Blick haben, um ihnen eine angenehme und komfortable Pflege zu bieten.
Beratung & Aufklärung
Unser Team besitzt jahrelange Erfahrung in der Pflege sowie im Umgang mit Kranken- und Pflegekassen. Wir beraten Sie gerne bei Ihren Fragen zur Pflege und zur Finanzierung.
Unsere Leistungen
Intensivpflege
Häusliche Intensivpflege nach dem 1:1 Prinzip. Eine Pflegefachkraft ist stets für einen Patienten zuständig.
Beratung
Sie wissen nicht, was Ihnen alles zusteht? Wo Sie die richtige Hilfe bekommen?
Haushaltshilfe
Es fällt Ihnen schwer, alleine Ihr Zuhause zu reinigen, zu bügeln oder die Wäsche zu machen?
Unser Team
Egal, welche Herausforderungen Sie haben oder welche Ziele Sie verfolgen, unser vielseitiges und erfahrenes Team ist bereit, Sie in jedem Schritt zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihnen unsere beiden Hauptansprechpartner vorstellen:
Einsatzgebiete
Wir sind dort tätig, wo Sie uns brauchen. Unsere Dienstleistungen erstrecken sich über diverse Regionen, die Sie auf der Karte rechts sehen können.
Ob in Stadt A oder Stadt B, wir liefern stets qualitativ hochwertige Lösungen. Unsere Klienten schätzen unser Engagement und unsere Zuverlässigkeit.
Häufige Fragen
Antworten auf Ihre wichtigsten Anliegen rund um unsere Dienstleistungen.
Ein Pflegegrad ist eine Einstufung, die Auskunft darüber gibt, wie hoch der Pflegebedarf einer Person ist. Die Pflegegrade werden von der Pflegekasse verliehen und basieren auf einer pflegerischen Bedarfsbeurteilung, die von einem unabhängigen Gutachter durchgeführt wird.
In Deutschland gibt es insgesamt fünf Pflegegrade, die sich nach dem Grad der Selbständigkeit und Unterstützungsbedürftigkeit der betroffenen Person richten. Die Pflegegrade reichen von Pflegegrad 1 (gelegentliche Unterstützungsbedürftigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Pflegebedürftigkeit). Je höher der Pflegegrad, desto höher ist auch das Pflegegeld, das die Pflegekasse zahlt.
Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die pflegebedürftigen Menschen von der Pflegeversicherung gewährt wird. Es ist Teil des Pflegeleistungssystems in Deutschland und dient dazu, die Kosten der Pflege zu decken, die nicht von anderen Leistungen (z.B. hauswirtschaftlicher Unterstützung oder medizinischer Behandlung) abgedeckt werden.
Das Pflegegeld wird auf Basis des Pflegegrades, den eine Person erhält, berechnet. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist auch das Pflegegeld, das die Person erhält. Es kann verwendet werden, um zusätzliche Kosten für Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen zu decken.
Pflegesachleistungen sind finanzielle Leistungen, die von der Pflegeversicherung an pflegebedürftige Menschen oder ihre Pflegepersonen gewährt werden.
Pflegesachleistungen können beispielsweise dafür verwendet werden, um die Kosten für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsdiensten (z.B. ambulante Pflegedienste, Tagespflege) zu decken.
Die Höhe der Pflegesachleistungen ist abhängig von der Pflegestufe oder dem Pflegegrad, den eine Person erhält, und dem jeweiligen Bedarf an Pflegehilfsmitteln oder Pflegematerialien.
Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen. Dieser Betrag kann für haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B. Reinigung, Botengänge oder Einkaufshilfen verwendet werden. Der Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro pro Monat und kann auch in den nächsten Monaten übertragen werden.
Wenn pflegende Angehörige krank werden, Urlaub nehmen möchten oder aus anderweitigen Gründen die häusliche Pflege vorübergehend nicht übernehmen können, werden sie in der Verhinderungspflege durch andere Pflegepersonen vertreten. Diese Ersatzpflege kann von Privatpersonen oder professionellen Pflegekräften (Einzelpflegekräfte oder ambulanter Pflegedienst) erbracht werden. Zu den Privatpersonen gehören neben Verwandten auch Freunde oder ehrenamtlich Pflegende.
Grundsätzlich können Pflegebedürftige für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr eine Ersatzpflege bei der Pflegekasse beantragen. Diese ist tage- oder stundenweise möglich.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Um einen Anspruch auf Zuschüsse für die Ersatzpflege zu haben, muss Ihr Angehöriger bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen besteht ein Anspruch nur für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Zum anderen muss die zu pflegende Person bereits seit sechs Monaten von einer privaten Pflegekraft häuslich betreut werden. Für die Berechnung dieser Zeit wird oft das Datum der Genehmigung des Pflegegrads genutzt. Eine Ersatzpflege kann nicht beantragt werden, wenn die Pflege ausschließlich durch einen Pflegedienst erfolgt und dadurch keine Pflegeperson eingetragen ist.
Mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen:
125 € Entlastungsbetrag pro Monat
40 € für Hilfsmittel pro Monat
Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen:
125 € Entlastungsbetrag pro Monat
40 € für Hilfsmittel pro Monat
316 € Pflegegeld pro Monat oder
724 € Pflegesachleistungen pro Monat
1.612 € Verhinderungspflege pro Jahr
1.774 € Kurzzeitpflege pro Jahr
Eine Pflegeberatung pro Halbjahr
Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen:
125 € Entlastungsbetrag pro Monat
40 € für Hilfsmittel pro Monat
545 € Pflegegeld pro Monat oder
1.363 € Pflegesachleistungen pro Monat
1.612 € Verhinderungspflege pro Jahr
1.774 € Kurzzeitpflege pro Jahr
Eine Pflegeberatung pro Halbjahr
Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen:
125 € Entlastungsbetrag pro Monat
40 € für Hilfsmittel pro Monat
728 € Pflegegeld pro Monat oder
1.693 € Pflegesachleistungen pro Monat
1.612 € Verhinderungspflege pro Jahr
1.774 € Kurzzeitpflege pro Jahr
Eine Pflegeberatung pro Quartal
Mit Pflegegrad 5 stehen Ihnen:
125 € Entlastungsbetrag pro Monat
40 € für Hilfsmittel pro Monat
901 € Pflegegeld pro Monat oder
2.095 € Pflegesachleistungen pro Monat
1.612 € Verhinderungspflege pro Jahr
1.774 € Kurzzeitpflege pro Jahr
Eine Pflegeberatung pro Quartal
Kontakt
Sie können uns anrufen, eine E-Mail schreiben oder über das Formular eine Nachricht hinterlassen. Wir setzten uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.